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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich
elektrokaufhaus.at - Ing. Peter Novotny, im folgenden IPN genannt, verkauft und liefert, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von IPN sind selbst dann nicht bindend, wenn IPN ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von IPN schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von IPN gelieferten Ware gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen ebenfalls als vom Käufer akzeptiert.
2. Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärungen des Käufers zustande. Vorzugsweise sind Bestellungen online (im Internet Shop www.elektrokaufhaus.at), schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail an uns zu senden. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von IPN abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht IPN frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen 3 Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornhinein nicht zustande gekommen.
3. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert IPN Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analyseangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Waren verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen) so ist IPN berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
4. Lieferung
IPN steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von IPN nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. IPN steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben IPN von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von IPN unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hiezu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von IPN in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für IPN, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegendständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
5. Preise
Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist IPN berechtigt, die am Tag gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist IPN berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist IPN berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung zu Lasten IPN eingetretene nicht unerheblich Veränderung von Fremdwährungskosten zum Euro, zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. IPN ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren.
6. Fälligkeit der Zahlung, Verzug
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist IPN berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist IPN berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, IPN sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Gerät der Kunde in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist IPN berechtigt alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder noch teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurücktreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. IPN ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturawertes zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen IPN haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von IPN zu kompensieren. Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung anfallenden Mahn- und Inkassospesen sind IPN zu ersetzen. Als Verzugszinsen gelten 1% pro Monat vereinbart. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Käufer gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt IPN gegenüber Unternehmern keine Haftung
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von IPN. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der zu entrichtete Kaufpreis im Zeitpunkt des Verkaufes an IPN abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an IPN abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, IPN innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Garantiegewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Zwischen Käufer und IPN gilt als vereinbart daß der Käufer im Garantiefall das allfällige Gerät zu der jeweils zuständigen Servicestelle des Herstellers einbringt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Insoweit für IPN eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet IPN auf Grund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmern jedoch bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übernehmen. Für Mangelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet IPN bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit) .
9. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten EDV mäßig erfasst und verarbeitet werden.
10. Marken- und Urheberrechte
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an sämtlicher Software, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.
11. Nebenabsprachen
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
12. Schlichtungsstelle
Wir erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei Fragen zum Thema Streitschlichtung kontaktieren Sie uns bitte schriftlich office@elektrokaufhaus.at oder den Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien www.ombudsmann.at
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz von IPN. Als Gerichtsstand gilt Wien. Auf alle Geschäftsfälle ist Österreichisches Recht anzuwenden.
Wien, 13.7.2010
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